Die Beihilfe zum Suizid ist seit 1. Jänner 2022 nicht mehr strafbar. Das neue Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Sterbeverfügungen zum Nachweis eines dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschlusses zur Selbsttötung (Auszug aus dem Bundesgesetz).
Doch was genau sieht das Gesetz vor? Warum ist es überhaupt nötig geworden? Was sollte es leisten und was leistet es tatsächlich? Was kann ein solches Gesetz überhaupt leisten, was nicht? Und was bedeutet es praktisch, womit werden wir in Zukunft rechnen müssen?
Am Podium:
Alois Birklbauer, Institut für Strafrechtswissenschaften, JKU Linz
Karin Gutiérrez-Lobos, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, Medizinische Universität Wien
Maria Katharina Moser, Direktorin Diakonie Österreich
Moderation:
Petra Tempfer, Redakteurin Wiener Zeitung.
Begrüßung:
Maria Katharina Moser, Direktorin Diakonie Österreich
Martin Fleichhacker, Geschäftsführer Wiener Zeitung
Ein Live-Stream aus dem Albert-Schweitzer Haus der Diakonie Österreich; www.wienerzeitung.at/futureethics
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In Kooperation mit:
Wiener Zeitung
Diakonie Österreich